"Kinder und Jugendliche schützen – Unser Auftrag!"

Kirche soll für Heranwachsende ein geschützter Raum sein, in dem sie sich sicher fühlen und sich gesund entwickeln können. Dafür setzen wir uns im Erzbistum Köln ein!

Aus diesem Grund wurde am 1. April 2011 die „Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen (Präventionsordnung)“ verabschiedet, die verbindliche Maßnahmen zur Vorbeugung von sexualisierter Gewalt regelt. Hierzu zählen u. a. Fortbildungen im Kinder- und Jugendschutz, die den Mitarbeiterinnen sowie den ehrenamtlich Tätigen im Erzbistum Köln Handlungssicherheit im Umgang mit den ihnen anvertrauten Heranwachsen den vermitteln sollen.

Dies bedeutet, dass alle ehrenamtlichen Jugendleiterinnen in der katholischen Jugendarbeit eine Präventionsschulung im Umfang einer Tagesveranstaltung besuchen müssen.

Termine für Präventionsschulungen und Vertiefungsschulungen (die 5 Jahre nach der Präventionsschulung besucht werden müssen) findet ihr auf der Seite der KJA Düsseldorf.

Weitere Schulungen werden auch regelmäßig von den Diözesanverbänden der BDKJ Mitgliedsverbände angeboten. Die Schulungen sind nach Absprachen auch für Verbandler aus anderen Verbänden geöffnet.

Hier findet ihr die Angebote und Informationen von KjG und DPSG:

KjG Diözesanverband Köln
DPSG Diözesanverband Köln

Erweiterte Führungszeugnisse

Neben der verpflichtenden Präventionsschulung müssen darüber hinaus alle ehrenamtlich Tätigen bei Ferienfreizeiten oder regelmäßig stattfindenden Angeboten mit Kindern und Jugendlichen ihrem Träger ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Dies kann von ehrenamtlich Tätigen mit einem Schreiben des Trägers kostenfrei beim Einwohnermeldeamt beantragt werden und muss dann dem Träger zur Einsicht vorgelegt werden. Diese Einsichtnahme wird vom Träger dokumentiert und eine erneute Einsichtnahme muss nach 5 Jahren erfolgen. Bei Einsichtnahme darf das erweiterte Führungszeugnis nicht als 3 Monate sein. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es hier auf der Seite des BDKJ Diözesanverbandes.

Bei weiteren Fragen gerne an Cornelia Seger wenden.

Institutionelles Schutzkonzept

Das Institutionelle Schutzkonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen ist ein wichtiger Baustein im Rahmen der Prävention vor (sexuellen) Missbrauch. Das Konzept für den BDKJ Düsseldorf gibt es hier.