Der BDKJ Düsseldorf wird aktiv und wir wollen mit euch aufs Wasser und drei Tage lang auf dem Ijsselmeer segeln. Gemeinsam Zeit verbringen, als Team zusammenarbeiten, gemeinsam kochen, das Wasser und den Ausblick genießen und einfach Spaß haben. Lust mitzukommen?
- Teilnehmen können junge Erwachsene aus den BDKJ-Mitgliedsverbänden ab 18 Jahren.
- Anmelden müsst ihr euch mit dieser Anmeldekarte. ACHTUNG: Anmeldungen sind erst ab Donnerstag, 22.02.2018 möglich.
- Anmeldeschluss ist 23.03.2018
- Der Preis liegt bei 120,00 Euro. Darin enthalten sind die An- und Abreise, die Verpflegung und die Kosten für den Aufenthalt auf unserem Boot.
- Wir starten am Donnerstag, den 10.05.2018 vermutlich früh morgens und die Rückkehr ist am Sonntag, den 13.05.2018 am Abend geplant.
Weiter Fragen beantwortet euch gerne:
Cornelia Seger
Teilnahmebedingungen: Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung erfolgt mit der angehängten Anmeldekarte bis zum 23.3.2018. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl wird eine Teilnahmebestätigung verschickt, die den rechtsverbindlichen Vertragsabschluss darstellt und ohne die eine Teilnahme nicht gewährleistet wird. Der Teilnehmerbeitrag ist auf folgendes Konto bis zum 9.4.2018 zu überweisen:
BDKJ Stadtverband Düsseldorf
IBAN: DE 92 3706 0193 0014 5660 23
BIC: GENODED1PAX
Überweisungszweck: „Segeln 2018 + Euer Name“
Reisebedingungen: Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmende, sich eigenverantwortlich in das Programm vor Ort einzubringen.
Rücktritt & Vertragsübertragung: Der Teilnehmende ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Bei einem Rücktritt hat der Veranstalter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Der Veranstalter macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihm zustehenden Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung von § 651 i (3) BGB zu pauschalieren. Der Anspruch beträgt bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30%, ab 29.-15. Tag vor Reisebeginn 60% und ab dem 14. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 90% des Reisepreises. Bei einer Vertragsübertragung auf einen Dritten vor Reisebeginn haftet der Teilnehmende neben dem Dritten für die entstandenen Mehrkosten (§ 651 b (2) BGB).
Haftungsbeschränkung: Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Veranstalter herbeigeführt worden ist beziehungsweise der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die vertragliche und deliktische Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.